Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der LFB – Lichtforum Berlin GmbH
Der Auftraggeber, im nachfolgenden Mieter genannt, erkennt mit Erteilung eines Auftrages an die Firma LFB – Lichtforum Berlin GmbH, im folgenden Vermieter genannt, ausdrücklich deren aufgeführte Miet- und Geschäftsbedingungen an.
1. Mietgebühr
Die Mietgebühren für die Überlassung der Filmgeräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalpreisen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes und einer optional vereinbarten Versicherungspauschale in Höhe von 8.5% des Listenmietpreises.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Abholung, Auslieferung oder Versendung von unserem Lager, bis zur Rücklieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit Geräte vor 12:00 Uhr mittags ausgeliefert werden oder nach 12:00 Uhr mittags zurückgegeben werden, wird der volle Tagessatz berechnet. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn der Mieter nachweisen kann, dass die Geräte nicht benutzt wurden.
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, so wird eine Ausfallgebühr von 100% der gesamten Mietgebühren erhoben. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, kann keine Haftung übernommen werden.
3. Transport
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt er die Transportgefahr. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung durch den Vermieter oder einen durch den Vermieter Beauftragten. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.
4. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die vermieteten Geräte bleiben in unserem alleinigen Eigentum bzw. mittelbaren Besitz. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne unsere ausdrücklich oder schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt.
Eine Verpfändung oder sonstige Belastung unserer Geräte ist unzulässig und dem Vermieter gegenüber unwirksam. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen an den Geräten des Vermieters hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Sollten durch Interventionsmaßnahmen zum Schutze von Eigentums- bzw. Besitzansprüche des Vermieters aus Mietverträgen verloren gehen oder Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters.
5. Kontrollverpflichtung des Mieters
Der Mieter oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, sich bei Abholung bzw. vor Versand oder Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Wenn eine Kontrolle nicht vorgenommen wird, geht diese Verpflichtung nicht auf den Vermieter über. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme schriftlich bemängelt wurden.
6. Haftung, Obliegenheiten, Versicherung
I. Haftung
Der Mieter trägt grundsätzlich während der Mietzeit die volle Haftung für die Beschädigung und/oder Verlust oder sonstige Verschlechterung der Geräte/Anlagen unabhängig davon, ob er dies verschuldet hat oder nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden an Geräten/Anlagen, die durch vorhersehbare Schäden verursacht werden. Im Falle einer Haftung des Mieters gemäß I. hat dieser dem Vermieter den Neuwert der Mietsache zu ersetzen.
Beginn der Haftung:
Die Übernahme der Haftung beginnt grundsätzlich mit der Übergabe der Geräte/Anlagen an den im Mietvertrag benannten Mieter oder Repräsentanten (Frachtführer). Der Mieter oder dessen Repräsentant trägt für alle Schäden die Haftung und zwar unabhängig vom Verschulden.
Transport der Geräte:
Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß-, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Der Mieter verpflichtet sich, die in einem Kfz transportierten Geräte/Anlagen in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, bei hoher Wertkonzentration auch in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr, nicht unbeaufsichtigt im Wagen zu hinterlassen. Sollte dem Mieter keine geeignete Lagerungsstätte für diesen Zeitraum zugänglich sein, beträgt die max. Haftung des Mieters 5.000, – Euro, wenn das Fahrzeug bewacht war oder auf einem bewachten Parkplatz stand oder nachweislich eine anerkannte Alarmanlage installiert war.
II. Versicherung
Haftungsausschluss:
Der Mieter kann die Haftung gegenüber dem Vermieter gemäß I. durch Zahlung einer Versicherung in Höhe von 8.5% des Listenmietpreises zzgl. der Versicherungssteuer ausschließen. In diesem Fall haftet der Mieter, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung, nur dann wenn er gegen die vertraglichen Obliegenheiten verstößt. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000,– Euro.
Hinweis bei Diebstahl:
Liegt ein Diebstahl vor oder ein sonstiger Fall von Entwendung, so ist in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen. Bitte lassen Sie sich von dem aufnehmenden Polizeibeamten den Namen, die Dienststelle (inkl. Anschrift) sowie die Tagebuchnummer bzw. das Aktenzeichen geben. (Am besten anhand der sog. „W-Wörter”: Was, wann, wie, wo, wer, Zeugen, Schadenverursacher).
Rückgabe der Mietgegenstände:
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am letzten Tage der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände. Die Rückgabe ist erst mit der Registrierung aller Mietgegenstände im Lager des Vermieters abgeschlossen.
Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Der Vermieter behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach Aushändigen der Empfangsbestätigung vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
Im Falle des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinzubehör hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert zu erstatten.
III. Obliegenheiten
Einsatzort der Geräte/Anlagen bzw. Gefahrenerhöhung: Der Mieter haftet für Schäden oder Zerstörung der Anlagen durch eine Verletzung der beispielhaft aufgeführten Obliegenheiten:
Einsatzorte:
Der Mieter zeigt dem Vermieter vor Beginn des Mietvertrages den Einsatzort an, insbesondere wenn der Mieter beabsichtigt, in ein s.g. Krisengebiet zu reisen. Als Orientierung dient die Webseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de (Länder und Reiseinformationen).
Gefahrenumgebung:
Der Mieter oder sein Repräsentant treffen geeignete Maßnahmen für die gemieteten Geräte/Anlagen bei Außenaufnahmen, sowohl unter Berücksichtigung der klimatischen als auch sonstigen Einflüsse. Witterungseinflüsse sind z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Sand und Staub sowie Feuchtigkeit, Meerwasser, extremer Regen usw. Außeneinsatz z.B. Luft-, Fahrzeugaufnahmen (Stunts). Hochgebirge-, Unterwasser- und Hochseeaufnahmen.
Während einer Drehpause oder Unterbrechung trägt der Mieter die Haftung für das Abhandenkommen der Geräte/Anlagen durch einfachen Diebstahl.
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Repräsentanten bzw. den Personenkreis, der zur Erstellung der Aufnahmen/Produktion beauftragt wurde, auf die im Mietvertrag zugrunde liegenden Obliegenheiten hinzuweisen.
Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter eine geeignete und eigene Versicherung für die gemieteten Geräte/Anlagen nachzuweisen.
Erweiterte Haftungsansprüche:
Der Mieter überzeugt sich vor der Übernahme der ihm überlassenen Geräte/Anlagen über den technisch einwandfreien Zustand. Durch ein Testprotokoll des Vermieters und Abnahmebestätigung des Mieters wird die volle Funktionstätigkeit im Mietvertrag vom Mieter durch Unterzeichnung bestätigt. Etwaige spätere Haftungsansprüche des Mieters an den Vermieter, insbesondere auf Qualität, z.B. Farbe, Schärfe usw. sind ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich nach Beginn der Aufnahmen/Produktion, sich über die Qualität bzw. Funktion der gemieteten Geräte/Anlagen zu überzeugen, um ggf. den Austausch der gemieteten Sachen ohne zusätzliche Kosten zu verlangen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Mietrechnungen (inkl. Nebenkosten) sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter kann Zwischenabrechnungen vornehmen und entsprechend angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter darüber hinaus berechtigt, die weitere Benutzung der Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und die Zurückgabe zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind.
Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder Zahlungsverzug (284 BGB) des Mieters und bei gerichtlicher Beitreibung der Rechnungsforderung in Wegfall. Der Mieter ermächtigt den Vermieter unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückhaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechtigten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig, mindestens jedoch 9% p. a.
8. Anmietung von Kraftfahrzeugen
Soweit neben der Anmietung von Filmgeräten und Zubehör auch Kraftfahrzeuge angemietet werden, gelten hierfür die gesonderten Allgemeinen Bedingungen des Kraftfahrzeug-Mietvertrages der Firma LFB-Lichtforum Berlin GmbH.
9. Nebenabreden, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Mietbedingungen abweichen, oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der LFB – Lichtforum Berlin GmbH, ist Berlin. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Berlin als vereinbart.
Allgemeine Bedingungen des Kraftfahrzeugmietvertrages
Der Auftraggeber, im nachfolgenden Mieter genannt, erkennt mit Erteilung eines Auftrages an die LFB – Lichtforum Berlin GmbH, im nachfolgenden Vermieter genannt, ausdrücklich deren aufgeführte Bedingungen des Kraftfahrzeugmietvertrages an.
1. Mietgebühr
Die Mietgebühr für die Überlassung der Kraftfahrzeuge samt Zubehör bestimmt sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Mietgebühr schließt KFZ-Steuern, Haftpflichtversicherung und Öl ein. Die Kilometergebühren werden nach Überschreitung der zu vereinbarenden Kilometerpauschale nach den auf den eingebauten Zählern errechneten Kilometern berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.
2. Mietzeit und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt – unabhängig von der tatsächlichen Abholung – am vereinbarten Tag. Der im Mietvertrag angegebene Anfangskilometerstand wird als richtig anerkannt. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben. Vor der Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken. Bei nicht vollgetankten Fahrzeugen behält sich der Vermieter vor, eine Betankungspauschale in Höhe von 25,00€ zuzüglich der tatsächlich anfallenden Betankungskosten zu berechnen. Der Mieter bestätigt, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übernommen hat, sofern nicht auf dem Fahrzeugübergabeprotokoll ein abweichender Zustand beschrieben bzw. vermerkt ist. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug am vereinbarten Tag während unserer üblichen Geschäftszeiten in dem von ihm übernommenen Zustand an unseren Geschäftsräumen zu übergeben. Erfolgt die Rückgabe nicht an unseren Geschäftsräumen, trägt der Mieter die Kosten der Fahrzeugrückführung. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere und / oder Fahrzeugschlüssels verpflichtet den Mieter zum Ersatz des hieraus entstehenden unmittelbaren Schadens, mindestens jedoch der Mietgebühr des Fahrzeugs. Im Übrigen ist die Mietgebühr unabhängig davon zu zahlen, ob die Fahrzeuge tatsächlich genutzt wurden.
3. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Fahrzeuge befinden sich in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Fahrzeuge an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Fahrzeuge berechtigt. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze des Eigentums des Vermieters trägt der Mieter. Das Gleiche gilt für den Schaden, der dem Vermieter durch den Ausfall von Mietfahrzeugen aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
4. Schäden und Haftung
Die Kraftfahrzeuge sind für berechtigte Fahrer gemäß 6. dieser Bedingungen vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von: 1.000,00€ für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, 1.500,00€ für Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und 2.000,00€ für Kraftfahrzeuge bis 12 Tonnen. Wird für einzelne Fahrzeuge ein abweichender Deckungsumfang erwünscht, so ist dieses ausdrücklich zu beantragen. Der Mietvertrag beinhaltet eine Haftpflichtversicherung mit € 25 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch höchstens € 5 Mio. je geschädigte Person. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB), die auf Verlangen beim Vermieter eingesehen werden können. Unabhängig davon haftet der Mieter während der Mietdauer für die gemieteten Fahrzeuge samt Zubehör uneingeschränkt, und zwar auch bei Zufallsschäden. Dies gilt insbesondere bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Mietbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Versicherungsbedingungen. Als grob fahrlässig gilt auch das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Für Schäden an LKW-Aufbauten ( Koffer, Plane, Spiegel, Hochdach, Aggregat ) und Transportern die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung ( Fahrzeughöhe und -breite ) beruhen, haftet der Mieter in voller Höhe, auch für Schäden die durch unsachgemäße Beladung entstehen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Sachen Dritter durch die Ladung ( z.B. auslaufende Flüssigkeiten, Chemikalien etc. ) im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs nach diesem Mietvertrag zurückgehen. Geltungsbereich der Versicherung ist Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung vor der Übernahme ausdrücklich gerügter Mängel oder um eine reguläre Instandsetzungsmaßnahme. Ebenfalls haftet der Mieter für reine Reifenschäden maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten oder Schäden an den Fahrzeugen samt Zubehör oder Verlusten ist in jedem Falle wegen der Reparatur unsere telefonische Weisung einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter hierfür anfallende Kosten und haftet für jeden Schaden. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Fahrzeuge samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht bei der Empfangnahme um ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Mietgebühr befreit noch zu deren Minderung berechtigt.
5. Auslandsfahrten
Die Benutzung des Fahrzeuges zu Fahrten ins Ausland bedarf der Meldung und schriftlichen Genehmigung.
6. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Fahrzeugs bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter ist nicht berechtigt, mit dem Fahrzeug gewerblich Personen- oder Warenbeförderung durchzuführen. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den im Mietvertrag genannten Fahrer oder durch einen Berufskraftfahrer lenken lassen. Er muss sich vorher von der Fahrtüchtigkeit und dem Besitz einer gültigen, der Leistung des Mietfahrzeugs entsprechenden Fahrerlaubnis überzeugen. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug zum Abschleppen, Ziehen, Schieben oder sonstiges Bewegen eines Anhängers, eines anderen Fahrzeugs oder sonstigen Gegenstandes zu benutzen. Eine Belastung des Fahrzeugs über das gesetzliche Maß hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, Dach, Fenster, Türen und Hebebühne zuzuschließen. Besondere Pflichten des Mieters bzw. Fahrers bei einem Unfall: Der Vermieter ist sofort telefonisch zu benachrichtigen. Bei Verkehrsunfällen ist sofort die Polizei zu verständigen, und zwar auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen anderen Unfallbeteiligten gegenüber nicht abgegeben werden. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, dem Vermieter gegenüber sofort eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer dem zuwider, so haftet der Mieter im gleichen Umfang wie in Ziffer 4.
7. Zahlungsbedingungen
Die Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder Zahlungsverzug (§ 284 BGB) des Mieters und bei gerichtlicher Betreibung der Rechnungsforderung in Wegfall. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei einer über eine Woche hinausgehenden Mietdauer kann der Vermieter Abschlagszahlungen verlangen. Bei Nichteinhaltung der hierzu gesetzten Zahlungstermine ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Rückgabe der Fahrzeuge zu verlangen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Fahrzeuge abgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig, mindestens jedoch 9% p.a.
8. Nebenabreden, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Bedingungen des Kraftfahrzeugmietvertrags abweichen, oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Übrigen richtet sich die Art, Dauer und der Umfang der Überlassung von Fahrzeugen grundsätzlich nach dem Vertrag, den Lieferscheinen und / oder den Leistungsbelegen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Firma LFB – Lichtforum Berlin GmbH ist Berlin. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Berlin als vereinbart.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Preise sind Verleihpreise/Tag und verstehen sich zzgl. Filmgeräteversicherung und zzgl. der gesetzlichen MwSt. Preisangaben der Produktgruppe „Verkauf“ sind Verkaufspreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Shop
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit LFB – Lichtforum Berlin GmbH.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei LFB – Lichtforum Berlin GmbH, Ackerstraße 93, 13355 Berlin, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr.
Wir liefern nicht an Packstationen.
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
7. Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
8. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier findenhttps://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
11. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte
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